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stephanie kaiser
kommunikationsdesignerin b.a.
zürich
switzerland
+49 157 86 28 87 99
kontakt@stephaniekaiser.de
www.stephaniekaiser.de
n o t e s
danke für die netten worte, julian schwartzkopff [projektmanager, Deutsche Umwelthilfe]: "Wir haben bei Stephanie mehrere Sharepics in Auftrag gegeben. Die Erstellung lief zügig und reibungslos. Auf Nachfragen und Extrawünsche ging sie sehr flexibel ein. Danke für die tolle Zusammenarbeit und die schönen Grafiken!"
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schaut euch die website meiner sehr guten freundin und freien illustratorin mirella kahnert aka. mira maia an: www.mirellakahnert.de — sie macht mit viel liebe zum detail wunderschöne illustrationen und corporate design.
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vielen dank an das »impuls 2018«–team von der johannes–gutenberg–schule in stuttgart für die tolle zusammen-arbeit. bei wohlig warmen temperaturen haben wir uns im sommer 2017 getroffen, um das gemeinsame projekt, die kommende abschluss–publikation für die druck– und medientechniker, zu besprechen. das grafische konzept steht – das magazin geht im januar 2018 in druck. ich bin gespannt und freue mich..
http://www.impuls2018.de/2017/07/21/treffen-mit-externer-grafikerin/
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danke an greg vom allyou-team für diese zeilen und den platz, den ihr mir bei euch freigeräumt habt:
»Another great talent from the south of Germany. Stephanie Kaiser delivers clear images, a lively, accessible language, contemporary graphics and original illustrations.«
http://www.allyou.net/de/aypeople
https://www.facebook.com/allyou.webyourself/?fref=ts
https://plus.google.com/u/0/b/117206143904988666857/117206143904988666857/posts
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d i s c l a i m e r – r e c h t l i c h e h i n w e i s e
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a l l g e m e i n e v e r t r a g s b e d i n g u n g e n (a g v)
1. Allgemeines
1.1
Nachstehende Allgemeine Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Projekte, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Designerin gegenüber ihren Kund*innen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Vertragsgrundlagen.
1.2
Abweichenden Vorschriften des Auftraggebenden wird hiermit widersprochen. Für den Fall, dass es abweichenden Bedingungen des Auftraggebenden gibt, so erkennt die Designerin diese nur dann an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.3
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Designerin und den Auftraggebenden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Europarecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
2.2
Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Designerin als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
2.4
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Designerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5
Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen).
2.6
Vorschläge des Auftraggebenden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3. Vergütung und Zahlung
3.1
Die Vergütung ist 14 Tage nach Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2
Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Designerin berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen.
3.3
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nachhonorierung.
3.4
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Designerin anwendbar, einzusehen auf Anfrage.
3.5
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
3.6
Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ein, auch wenn von der Designerin keine gesonderte Mahnung versandt wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich die Designerin vor einen Betrag von 5% des zum Zahlungszeitpunkt geschuldeten Betrags als Mahngebühr und Verzugszinsen zu berechnen.
3.7
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebenden zu bestellen.
4.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggebenden vereinbart wurde.
4.5
Der Auftraggebende verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Designerin verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggebende, diese der Designerin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Designerin aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggebenden, auch wenn bereits Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der Designerin.
5.3
Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Auftraggebende die Designerin unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2
Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebenden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
6.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten wird der Designerin mindestens ein einwandfreies Exemplar unentgeltlich überlassen. Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1
Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggebenden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
7.3
Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Designer nicht.
7.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Ähnlichkeiten mit bereits existierenden Designs und Entwürfen anderer Designer wären rein zufällig, lassen sich aber aus verständlichen Gründen nicht ausschließen. Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggebenden auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind.
7.5
Die Freigabe der Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen gilt automatisch als gegeben, wenn nicht binnen vier Wochen nach Abgabe Mängel angezeigt werden.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2
Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
9. Leistungen / Mitwirken
9.1
Die Einzelheiten der von der Designerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.
9.2
Der Auftraggeber stellt der Designerin alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten, etc. zur Verfügung.
9.3
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebenden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Designerin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Designerin das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebenden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
10. Fremdleistungen
10.1
Die Designerin wird zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Auftraggebenden bestellen.
10.2
Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggebenden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Designerin durch den Auftraggebenden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Designerin von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
10.3
Von der Designerin eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Designerin.
11. Referenznennung
11.1
Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen dürfen die Designerin sowie von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen den Auftraggebenden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inklusive Logo). Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
12. Sicherheit
12.1
Der Auftraggebende wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Die Designerin übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.
12.2
Die Designerin ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrags ist oder zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
13. Datenspeicherung
13.1
Dem Auftraggebenden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Designerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggebende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Designerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebenden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
13.2
Dem Auftraggebenden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Designerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebenden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
14. Änderungsvorbehalt
14.1
Die Designerin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sollte der Auftraggebende nicht innerhalb der von der Designerin gesetzten Frist der Änderung widersprechen, so gilt die Änderung als angenommen. Voraussetzung für eine solche Änderung ist, dass die Designerin dem Auftraggebenden eine angemessene Frist (mindestens drei Wochen) zur Abgabe seiner ausdrücklichen Erklärung einräumt und dass die Designerin bei Beginn der Fristsetzung auf sämtliche Änderungen hinweist.